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AG Aachen, 15.04.2005 - 81 C 640/04 |
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- LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03
Auszug aus AG Aachen, 15.04.2005 - 81 C 640/04
Entgegen der Auffassung des Landgerichts B im Urteil vom 26.05.04 (7 S 379/03) kann auch der in Unfallschadenssachen unerfahrene Geschädigte in aller Regel nicht davon ausgehen, dass hier ein auf seine konkrete Situation zugeschnittener Tarif ausgewählt worden ist durch die Fa. M. Vielmehr ist mit dem BGH in seinem Urteil vom 12.10.04 seitens der Fa. M der Nachweis zu erbringen, dass der von ihr wesentlich höhere Unfallersatztarif in dem hier in Frage stehenden Fall erforderlich war aus betriebswirtschaftlicher Sicht.